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Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren zur Änderung des Konvertierungssystems L-Gas/H-Gas eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur will neue Marktregeln für die Konvertierung von Erdgasqualitäten einführen. Mit dem Verfahren „KONNI 2.1“ reagiert die Behörde auf deutlich gestiegene Konvertierungskosten im Marktgebiet von Trading Hub Europe (THE). Im Mittelpunkt steht die mögliche Wiedereinführung eines Konvertierungsentgelts für die Aufbereitung von niederkalorischem L-Gas zu hochkalorischem H-Gas.
Anlass ist nach Angaben der Bundesnetzagentur ein Antrag des Marktgebietsverantwortlichen THE vom Mai 2026. So hätten sich laut THE die Rahmenbedingungen seit der letzten Anpassung des Konvertierungssystems im Jahr 2016 grundlegend verändert. Damals wurde das Konvertierungsentgelt für die Richtung L-Gas nach H-Gas auf null Euro abgesenkt, da die Kosten vor allem durch die Aufbereitung in der Gegenrichtung H-Gas nach L-Gas verursacht wurden.
Diese Situation habe sich inzwischen umgekehrt. Nach Darstellung von THE entstehen die Kosten seit 2022 nahezu ausschließlich in der bislang entgeltfreien Richtung L-Gas nach H-Gas. Die bilanziellen Konvertierungsmengen stiegen von 46 Milliarden kWh im Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 auf 112 Milliarden kWh im Gaswirtschaftsjahr 2024/2025. Besonders hohe Werte wurden in den Sommermonaten 2025 registriert.
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur führt diese Entwicklung dazu, dass der Marktgebietsverantwortliche zunehmend Regelenergie einsetzen muss, um physische Ungleichgewichte zwischen L- und H-Gas auszugleichen. Die daraus entstehenden Kosten werden über die Konvertierungsumlage auf alle Marktteilnehmer verteilt. Allein im laufenden Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 seien der THE bereits Kosten von knapp 75 Millionen Euro für Konvertierungsmaßnahmen entstanden. Gleichzeitig sei der Kontostand des Konvertierungsumlagekontos innerhalb eines Jahres von rund 140 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro gesunken.
Verändertes Nutzerverhalten
Die THE macht neben den veränderten Gasströmen nach dem Wegfall russischer Lieferungen auch das Verhalten einzelner Bilanzkreisverantwortlicher verantwortlich. Diese würden durch ihre Nominierungen im L-Gas-Netz zusätzliche Regelenergiebedarfe auslösen. Der Marktgebietsverantwortliche müsse überschüssiges L-Gas verkaufen und gleichzeitig fehlendes H-Gas beschaffen. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten, die letztlich von allen Netznutzern getragen würden.
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur sieht deshalb Anpassungsbedarf. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung ist die derzeitige Ausgestaltung des Konvertierungssystems nicht mehr geeignet, die Kosten verursachungsgerecht zu verteilen. Zudem werde der schrumpfende L-Gas-Markt mit fortschreitender Marktraumumstellung zunehmend anfälliger für hohe Regelenergiebedarfe.
Als zentrale Maßnahme erwägt die Behörde die Einführung eines Konvertierungsentgelts für die Richtung L-Gas nach H-Gas. Dieses soll Marktteilnehmer dazu anreizen, ihre Bilanzkreise qualitätsschärfer zu bewirtschaften und Konvertierungen möglichst marktlich zu organisieren. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur könnte ein solches Entgelt sowohl die Konvertierungskosten senken als auch die Belastung der übrigen Marktteilnehmer reduzieren.
Die Bundesnetzagentur strebt eine zügige Durchführung des Verfahrens an. Die geänderten Regelungen sollen nach den derzeitigen Planungen ab April 2027 gelten. Stellungnahmen können bis zum 21. August 2026 eingereicht werden.
Donnerstag, 18.06.2026, 16:26 Uhr
Stefan Sagmeister
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