Für den Umgang mit gestohlenen und anschließend weiterverkauften Emissionsrechten gibt es keine einheitlichen europäischen Regelungen.
Darauf hat der Berliner Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann von Scholtka & Partner hingewiesen. Nach dem jüngsten Diebstahl von Emissionsrechten aus europäischen Emissionshandelsregistern hat sich Ehrmann mit der Frage beschäftigt, ob der Erwerber solcher entwendeter Emissionsrechte in seinem Besitz geschützt ist und sie somit behalten darf. Maßgeblich seien dafür die nationalen Regelungen, die in
Dienstag, 25.01.2011, 13:33 Uhr
Kai Eckert
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