Wenn KWK-Anlagen, die bereits vor der Verabschiedung des KWK-Gesetzes in Betrieb waren, zur CO2-Minderung beitragen, so ist dies nicht dem Gesetz, sondern dem „marktgetriebenen Ausbau“ zuzuschreiben, stellt Professor Klaus Traube* zum umstrittenen Gutachten des Stuttgarter Instituts für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung fest.
Die bisherigen Ermittlungen der Verbände VKU , VIK und B.KWK wie auch der Gutachter Öko-Institut und DIW zur Wirkung des KWK-Gesetzes von 2002 (KWKModG) gingen davon aus, dass die durch das Gesetz induzierten CO2-Minderungen auf Veränderungen im Bestand an KWK-Anlagen beruhen, also auf den geförderten Modernisierungen und Zubauten. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die jährlichen CO2-Emissionen info
Donnerstag, 18.05.2006, 17:31 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH