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Energie & Management > Stromnetz - VKU sieht Praxistauglichkeit der 14a-Ausgestaltung fraglich
Quelle: Fotolia / Miredi
Stromnetz

VKU sieht Praxistauglichkeit der 14a-Ausgestaltung fraglich

Der Verband der kommunalen Unternehmen findet es gut, dass der §14a EnWG nun eine konkrete Ausgestaltung hat. Zu einzelnen Punkten äußert der Verband aber Kritik.
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz stoßen beim Verband kommunaler Unternehmen grundsätzlich auf Zustimmung. Dass es nun nach jahrelangen Diskussionen eine Entscheidung und Lösung der Bundesnetzagentur gebe, begrüße der Verband, sagte Ingbert Liebing anlässlich der Veröffentlichung der Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur. Damit werde der Hochlauf der Elektromobilität und die weitere Verbreitung von Wärmepumpen unterstützt und gleichzeitig für die Stabilität des Netzes gesorgt, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Es sei notwendig, dass Energieversorger in absoluten Ausnahmefällen zeitlich und örtlich begrenzt die Stromabgabe an steuerbare Verbraucher „dimmen“ dürfen. Positiv sei auf jeden Fall, dass die zeitliche Befristung eines potenziellen Eingriffs auf zwei Stunden gelockert wurde. Die Begrenzung auf „die Zeit der konkreten Überlastung“ sei dagegen sachgerechter.

„Kritisch sehen wir, dass die BNetzA die Mindestgarantieleistung noch weiter von 3,7 kW auf 4,2 kW angehoben hat“, so Liebing. Die Praxistauglichkeit dieser „sehr großzügig gefassten Garantieleistung“ müsse sich erst noch erweisen. „Sollte dieser Wert für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht ausreichen, muss die Bundesnetzagentur nachschärfen“, forderte er. Genauso müsse sich erst zeigen, ob die Ansätze zur Reduzierung der Netzentgelte praktikabel sind, oder ob sich noch Nachsteuerungsbedarf ergebe. „Wir hätten möglichst einfache Vergütungsmodelle mit maximal zwei Abrechnungsvarianten für sinnvoller erachtet“, erklärte Liebing.
 
BDEW hält Umsetzungsfrist für „sehr ambitioniert“
 
Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Kerstin Andeae, sprach von einer „guten Lösung“, die die Bundesnetzagentur gefunden habe. Diese ermögliche nun den raschen Anschluss von Hundertausenden Wärmepumpen und Wallboxen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Nach „jahrelangem Ringen“ gebe es nun eine konkrete Grundlage.

„Wir werden die Festlegung nun im Detail analysieren und bewerten. Auf den ersten Blick ist positiv, dass sich die Festlegung stark an dem Festlegungsentwurf orientiert und verschiedene BDEW-Forderungen aufgenommen wurden“, so Andreae. Die Frist zur Umsetzung der Festlegungen von etwa einem Monat bis zum 1. Januar 2024 hält sie allerdings für „sehr ambitioniert“.

Berater hatten allerdings schon vor Monaten die Netz- und Messstellenbetreiber ermahnt, nicht auf die endgültigen Festlegungen zu warten. Es sei dringend erforderlich, Praxiserfahrungen zum Steuern über den CLS-Proxy-Kanal des intelligenten Messsystems und zur Verarbeitung von Netzzustandsdaten zu sammeln, hatten beispielsweise Ulrich Rosen und Sören Patzack von BET in Aachen bereits im Februar dieses Jahres in einem Beitrag auf der Internetseite der Beratungsgesellschaft geschrieben. Für genauso dringend hielten sie die funktionale Integration der neuen Anforderungen, die sich aus der Umsetzung des § 14a EnWG ergeben, in vorhandene Netzleitsysteme. „Der Startschuss für die Digitalisierung der Niederspannungsnetze ist spätestens jetzt gefallen“, betonten sie vor etwa neun Monaten.

Dass sich die Netz- und Messstellenbetreiber im neuen Regulierungsrahmen auf Neuland bewegen, steht auch für Christian Kraemer außer Frage. „Das wirkliche Neuland für die Netz- und Messstellenbetreiber ist aus meiner Sicht, dieses große Zielbild, das der § 14a skizziert“, so der Principal Consultant bei E-Bridge Consulting in Bonn im Gespräch mit E&M. Er meinte damit die tatsächliche engpassorientierte und netzorientierte Steuerung von Verbrauchern, um in Echtzeit in der Niederspannung drohende Engpässe zu vermeiden und bestehende Engpässe zu beheben. Dafür müsse man das Netz digitalisieren. „Letztlich geht es darum, einen digitalen Zwilling zu schaffen“, so Kraemer.
 
Digitale Zwillinge der Niederspannungsebene erforderlich
 
In der Niederspannung seien digitale Netzmodelle bislang jedoch nicht zu finden, auch weil die Netzbetreiber sie bisher schlichtweg nicht brauchten. Mit dem Hochlauf der E-Mobilität und der zunehmenden Elektrifizierung des Wärmesektors ändere sich dies zunehmend.

E-Bridge hat im Laufe des Jahres die Konsultationen zu den Festlegungen der Bundesnetzagentur begleitet und im Oktober zusammen mit 50 Netzbetreibern ein Umsetzungsprojekt zum § 14a gestartet. „Mittlerweile sind es über 60 Unternehmen“, sagt Kraemer, der das Projekt leitet. Immerhin seien dies rund 10 Prozent der deutschen Netzbetreiber, fügte er hinzu.

Den Beitrag zum Gespräch mit Christian Kraemer finden Sie im Jahresmagazin 2024 von Energie und Management, das am 1. Dezember erscheint.
 

Dienstag, 28.11.2023, 09:12 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Stromnetz - VKU sieht Praxistauglichkeit der 14a-Ausgestaltung fraglich
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VKU sieht Praxistauglichkeit der 14a-Ausgestaltung fraglich
Der Verband der kommunalen Unternehmen findet es gut, dass der §14a EnWG nun eine konkrete Ausgestaltung hat. Zu einzelnen Punkten äußert der Verband aber Kritik.
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz stoßen beim Verband kommunaler Unternehmen grundsätzlich auf Zustimmung. Dass es nun nach jahrelangen Diskussionen eine Entscheidung und Lösung der Bundesnetzagentur gebe, begrüße der Verband, sagte Ingbert Liebing anlässlich der Veröffentlichung der Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur. Damit werde der Hochlauf der Elektromobilität und die weitere Verbreitung von Wärmepumpen unterstützt und gleichzeitig für die Stabilität des Netzes gesorgt, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Es sei notwendig, dass Energieversorger in absoluten Ausnahmefällen zeitlich und örtlich begrenzt die Stromabgabe an steuerbare Verbraucher „dimmen“ dürfen. Positiv sei auf jeden Fall, dass die zeitliche Befristung eines potenziellen Eingriffs auf zwei Stunden gelockert wurde. Die Begrenzung auf „die Zeit der konkreten Überlastung“ sei dagegen sachgerechter.

„Kritisch sehen wir, dass die BNetzA die Mindestgarantieleistung noch weiter von 3,7 kW auf 4,2 kW angehoben hat“, so Liebing. Die Praxistauglichkeit dieser „sehr großzügig gefassten Garantieleistung“ müsse sich erst noch erweisen. „Sollte dieser Wert für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht ausreichen, muss die Bundesnetzagentur nachschärfen“, forderte er. Genauso müsse sich erst zeigen, ob die Ansätze zur Reduzierung der Netzentgelte praktikabel sind, oder ob sich noch Nachsteuerungsbedarf ergebe. „Wir hätten möglichst einfache Vergütungsmodelle mit maximal zwei Abrechnungsvarianten für sinnvoller erachtet“, erklärte Liebing.
 
BDEW hält Umsetzungsfrist für „sehr ambitioniert“
 
Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Kerstin Andeae, sprach von einer „guten Lösung“, die die Bundesnetzagentur gefunden habe. Diese ermögliche nun den raschen Anschluss von Hundertausenden Wärmepumpen und Wallboxen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Nach „jahrelangem Ringen“ gebe es nun eine konkrete Grundlage.

„Wir werden die Festlegung nun im Detail analysieren und bewerten. Auf den ersten Blick ist positiv, dass sich die Festlegung stark an dem Festlegungsentwurf orientiert und verschiedene BDEW-Forderungen aufgenommen wurden“, so Andreae. Die Frist zur Umsetzung der Festlegungen von etwa einem Monat bis zum 1. Januar 2024 hält sie allerdings für „sehr ambitioniert“.

Berater hatten allerdings schon vor Monaten die Netz- und Messstellenbetreiber ermahnt, nicht auf die endgültigen Festlegungen zu warten. Es sei dringend erforderlich, Praxiserfahrungen zum Steuern über den CLS-Proxy-Kanal des intelligenten Messsystems und zur Verarbeitung von Netzzustandsdaten zu sammeln, hatten beispielsweise Ulrich Rosen und Sören Patzack von BET in Aachen bereits im Februar dieses Jahres in einem Beitrag auf der Internetseite der Beratungsgesellschaft geschrieben. Für genauso dringend hielten sie die funktionale Integration der neuen Anforderungen, die sich aus der Umsetzung des § 14a EnWG ergeben, in vorhandene Netzleitsysteme. „Der Startschuss für die Digitalisierung der Niederspannungsnetze ist spätestens jetzt gefallen“, betonten sie vor etwa neun Monaten.

Dass sich die Netz- und Messstellenbetreiber im neuen Regulierungsrahmen auf Neuland bewegen, steht auch für Christian Kraemer außer Frage. „Das wirkliche Neuland für die Netz- und Messstellenbetreiber ist aus meiner Sicht, dieses große Zielbild, das der § 14a skizziert“, so der Principal Consultant bei E-Bridge Consulting in Bonn im Gespräch mit E&M. Er meinte damit die tatsächliche engpassorientierte und netzorientierte Steuerung von Verbrauchern, um in Echtzeit in der Niederspannung drohende Engpässe zu vermeiden und bestehende Engpässe zu beheben. Dafür müsse man das Netz digitalisieren. „Letztlich geht es darum, einen digitalen Zwilling zu schaffen“, so Kraemer.
 
Digitale Zwillinge der Niederspannungsebene erforderlich
 
In der Niederspannung seien digitale Netzmodelle bislang jedoch nicht zu finden, auch weil die Netzbetreiber sie bisher schlichtweg nicht brauchten. Mit dem Hochlauf der E-Mobilität und der zunehmenden Elektrifizierung des Wärmesektors ändere sich dies zunehmend.

E-Bridge hat im Laufe des Jahres die Konsultationen zu den Festlegungen der Bundesnetzagentur begleitet und im Oktober zusammen mit 50 Netzbetreibern ein Umsetzungsprojekt zum § 14a gestartet. „Mittlerweile sind es über 60 Unternehmen“, sagt Kraemer, der das Projekt leitet. Immerhin seien dies rund 10 Prozent der deutschen Netzbetreiber, fügte er hinzu.

Den Beitrag zum Gespräch mit Christian Kraemer finden Sie im Jahresmagazin 2024 von Energie und Management, das am 1. Dezember erscheint.
 

Dienstag, 28.11.2023, 09:12 Uhr
Fritz Wilhelm

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