Im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug mit Pflanzenöl-BHKW der Nürnberger GFE-Gruppe hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Sicherung von Vermögenswerten der Beschuldigten angeordnet.
Durch die Rückgewinnungshilfe soll den Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtert werden. Sichergestellt sollen, soweit vorhanden, Vermögenswerte von maximal 52,5 Mio. Euro. Die von dem mutmaßlichen Betrug Betroffenen können sich im elektronischen Bundesanzeiger www.ebundesanzeiger.de informieren, bei welchen Person
Montag, 7.03.2011, 15:48 Uhr
Jan Mühlstein
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