Am 15. März sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) in Kraft getreten.
Von den Änderungen ist insbesondere der sogenannte BAFA-Teil des Programms betroffen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. In diesem Programmteil werden Investitionszuschüsse für Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (überwiegend Holzpellets) bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen bis 100 kW Wä
Mittwoch, 16.03.2011, 13:41 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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