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Energie & Management > Wärmenetz - Vedec und FVH sehen Diskriminierung von Biomasse
Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
Wärmenetz

Vedec und FVH sehen Diskriminierung von Biomasse

Das von der Bundesregierung vorgelegte Wärmeplanungsgesetz trifft bei Biomasseverbänden auf Ablehnung. In einem Positionspapier fordern sie mehr Platz für ihre Produkte im Wärmemarkt.
Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben einen Entwurf für eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung vorgelegt. Damit soll zugleich die Ablösung fossiler Energieträger durch erneuerbare beim Heizen eingeleitet werden. Dem stellen sich der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) in einem gemeinsamen Positionspapier entgegen.

Ihrer Ansicht nach verspreche der Gesetzentwurf zwar den richtigen Weg zur Wärmewende, schränke aber zugleich die Bioenergienutzung im Wärmesektor stark ein. Die Verbände begrüßen in ihrer Positionierung das grundsätzliche Ziel einer verpflichtenden Wärmeplanung, kritisieren jedoch die aktuell im Gesetzesentwurf enthaltene Beschränkung für nachhaltige Biomasse in Wärmenetzen.

FVH und Vedec warnen: „Die Begrenzung des Biomasseeinsatzes ist klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zur Unwirtschaftlichkeit bestehender Netze, Eingriffen in bestehende Investitionen sowie zu höheren Verbraucherpreisen.“ Die Verbände fordern deshalb die ersatzlose Streichung, der pauschalen Begrenzung des Biomasseeinsatzes.

Klimafreundliche Wärme muss für alle bezahlbar bleiben

Damit eine schnelle Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen erfolgt, machen die Verbände Gegenvorschläge in einem Positionspapier. So sollten ambitioniertere Zwischenziele sowie Mindestanteile an erneuerbaren Energien ins Gesetz aufgenommen werden, anhand derer die Defossilisierung des Wärmesektors vollzogen werden kann. FVH und Vedec betonen darin, dass die soziale Komponente der Wärmewende im Auge behalten werden müsse.

In dem Positionspapier heißt es dazu: „Maßgeblich für Verbraucher und die Energiewende sind vor allem Wärmeversorgungslösungen, die geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie geringe Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen.“ Überhöhte Kosten und finanzielle Risiken würden langfristig den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung behindern.

Förderung der Wärmenetze weiter ausbauen

Deshalb sei es auch entscheidend, dass trotz Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben für erneuerbare Wärmenetze weiterhin eine Förderung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) möglich sei. Die BEW müsse dazu verbessert, finanziell aufgestockt und bezüglich der eingesetzten Energieträger diskriminierungsfrei umgestaltet werden. Wärmeversorgung müsse darüber hinaus stärker im Gesamtzusammenhang gesehen werden.

Die volle Wirkungskraft für den Klimaschutz in Quartieren würden nur ganzheitliche und sektorengekoppelte Lösungen erzielen. Beim Erstellen der Wärmepläne solle daher immer geprüft werden, an welchen Stellen eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme sinnvoll ist, so Vedec und FVH. Darüber hinaus sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, alternativ die Wärmeversorgung über Gebäudenetze zu prüfen. Dies könne mitunter eine kostengünstige Alternative darstellen und die Sektorenkopplung vereinfachen.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll deutschlandweit eine kommunale Wärmeplanung eingeführt und so der Weg hin zu einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung im Jahr 2045 geebnet werden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Das gemeinsame Positionspapier von FVH und Vedec steht im Internet bereit.

Freitag, 4.08.2023, 15:12 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
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Vedec und FVH sehen Diskriminierung von Biomasse
Das von der Bundesregierung vorgelegte Wärmeplanungsgesetz trifft bei Biomasseverbänden auf Ablehnung. In einem Positionspapier fordern sie mehr Platz für ihre Produkte im Wärmemarkt.
Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben einen Entwurf für eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung vorgelegt. Damit soll zugleich die Ablösung fossiler Energieträger durch erneuerbare beim Heizen eingeleitet werden. Dem stellen sich der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) in einem gemeinsamen Positionspapier entgegen.

Ihrer Ansicht nach verspreche der Gesetzentwurf zwar den richtigen Weg zur Wärmewende, schränke aber zugleich die Bioenergienutzung im Wärmesektor stark ein. Die Verbände begrüßen in ihrer Positionierung das grundsätzliche Ziel einer verpflichtenden Wärmeplanung, kritisieren jedoch die aktuell im Gesetzesentwurf enthaltene Beschränkung für nachhaltige Biomasse in Wärmenetzen.

FVH und Vedec warnen: „Die Begrenzung des Biomasseeinsatzes ist klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zur Unwirtschaftlichkeit bestehender Netze, Eingriffen in bestehende Investitionen sowie zu höheren Verbraucherpreisen.“ Die Verbände fordern deshalb die ersatzlose Streichung, der pauschalen Begrenzung des Biomasseeinsatzes.

Klimafreundliche Wärme muss für alle bezahlbar bleiben

Damit eine schnelle Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen erfolgt, machen die Verbände Gegenvorschläge in einem Positionspapier. So sollten ambitioniertere Zwischenziele sowie Mindestanteile an erneuerbaren Energien ins Gesetz aufgenommen werden, anhand derer die Defossilisierung des Wärmesektors vollzogen werden kann. FVH und Vedec betonen darin, dass die soziale Komponente der Wärmewende im Auge behalten werden müsse.

In dem Positionspapier heißt es dazu: „Maßgeblich für Verbraucher und die Energiewende sind vor allem Wärmeversorgungslösungen, die geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie geringe Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen.“ Überhöhte Kosten und finanzielle Risiken würden langfristig den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung behindern.

Förderung der Wärmenetze weiter ausbauen

Deshalb sei es auch entscheidend, dass trotz Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben für erneuerbare Wärmenetze weiterhin eine Förderung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) möglich sei. Die BEW müsse dazu verbessert, finanziell aufgestockt und bezüglich der eingesetzten Energieträger diskriminierungsfrei umgestaltet werden. Wärmeversorgung müsse darüber hinaus stärker im Gesamtzusammenhang gesehen werden.

Die volle Wirkungskraft für den Klimaschutz in Quartieren würden nur ganzheitliche und sektorengekoppelte Lösungen erzielen. Beim Erstellen der Wärmepläne solle daher immer geprüft werden, an welchen Stellen eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme sinnvoll ist, so Vedec und FVH. Darüber hinaus sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, alternativ die Wärmeversorgung über Gebäudenetze zu prüfen. Dies könne mitunter eine kostengünstige Alternative darstellen und die Sektorenkopplung vereinfachen.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll deutschlandweit eine kommunale Wärmeplanung eingeführt und so der Weg hin zu einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung im Jahr 2045 geebnet werden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Das gemeinsame Positionspapier von FVH und Vedec steht im Internet bereit.

Freitag, 4.08.2023, 15:12 Uhr
Susanne Harmsen

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