Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen vier Elektrizitätswerke der Axpo-Gruppe eine Untersuchung wegen möglichem Verstoß gegen das Kartellgesetz eingeleitet.
Im Zuge der Untersuchung soll geklärt werden, ob diese Elektrizitätswerke durch Vertriebspartnerschaften mit Endverteilern (zum Beispiel Gemeindewerke) unangemessene Bedingungen für den Strombezug aufgestellt haben.Bei den vier Unternehmen handelt es sich um die Aargauer AEW Energie AG, das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sowie die St. Gallis
Donnerstag, 28.03.2002, 12:39 Uhr
Andreas Kögler
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