Der Umweltausschuss des deutschen Bundestages hat am Dienstag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU den Entwurf des Photovoltaik-Vorschaltgesetzes verabschiedet.
Dem verabschiedeten Entwurf zufolge soll die Vergütung von Solarstrom wie folgt geregelt werden. Die Grundvergütung für freistehende Anlagen entspricht der Vergütungshöhe des Jahres 2003 und beträgt 45,7 Cent/kWh. Strom aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW Leistung auf Gebäuden oder an Lärmschutzwänden wird mit 57,4 Cent/kWh vergütet. Bei Anlagen mit Leistungen zwischen 30 kW und 100 kW wird de
Mittwoch, 26.11.2003, 11:58 Uhr
Cerstin Gammelin
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