Die Umweltkontor Windkraft GmbH & Co., Windkraftanlagen Nettetal Nr.1 KG, hat im Streit um die Einspeisungsvergütungen mit der Stadtwerke Nettetal GmbH Recht bekommen.
Wie aus dem Urteil des Landgerichts Krefeld hervorgeht, muss der Kommunalversorger den gesamten durch den Windpark in Nettetal produzierten Strom abnehmen und gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mit 17,8 Pf./kWh vergüten. Zukünftig müssen die Stadtwerke auch dann für den erzeugten Strom nach den gesetzlichen Maßgaben bezahlen, wenn sie ihn nicht abnehmen. Für den durch die Netzverhältniss
Montag, 23.04.2001, 16:29 Uhr
Michael Pecka
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