Die von den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke zum Schutz vor terroristischen Angriffen vorgesehenen Tarnmaßnahmen, etwa das so genannte „Vernebelungskonzept“, seien nur dann ausreichend, wenn am Atomkonsens mit der Bundesregierung festgehalten werde, teilte der amtierende Umweltminister Jürgen Trittin am 31. Oktober in Berlin mit.
Eine Verlängerung der Restlaufzeiten, wie von den Betreibern der Kernkraftwerke gefordert, würde das Risiko eines terroristischen Angriffs mit unübersehbaren Folgen für die Bevölkerung insbesondere bei den alten Atomkraftwerken wie etwa Biblis A oder Neckarwestheim I überproportional erhöhen. Für das Bundesumweltministerium als oberster Atomaufsichtsbehörde sei deshalb ein längerer Betrieb insb
Dienstag, 1.11.2005, 10:06 Uhr
Cerstin Gammelin
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