Die EU-Kommission werde in Kürze ihre Entscheidung veröffentlichen, die mit der Ökosteuer im Jahr 2000 in Deutschland beschlossene befristete Befreiung hocheffizienter Gaskraftwerke von der Mineralölsteuer nicht mehr als unerlaubte Beihilfe zu blockieren, gab am 19. Juli Bundesumweltminister Jürgen Trittin bekannt.
Damit sei sichergestellt, dass Kraftwerke mit einem elektrischen Nettowirkungsgrad von mindestens 57,5 Prozent, die bis zum 10. September 2007 die dauerhafte Stromerzeugung aufnehmen, für fünf Jahre von der Mineralöl- beziehungsweise Erdgassteuer befreit werden. Die EU-Entscheidung komme mindestens zwei Projekten zum Bau von hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken in Deutschland zu Gute.
Dienstag, 20.07.2004, 15:26 Uhr
Jan Mühlstein
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