Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für rechtswidrig erklärt hat, will Trianel das Kohlekraftwerk Lünen 2013 in Betrieb nehmen.
Nach dreitägiger mündlicher Verhandlung hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) am Abend des 1. Dezember den Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk aufgehoben. Damit wurde einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben. Die Umweltorganisation hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für d
Freitag, 2.12.2011, 16:10 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH