Die Thyssengas GmbH, Duisburg, hat mit der EU-Kommission eine Vereinbarung getroffen, wonach das Energieunternehmen den Zugang zu ihrem Leitungsnetz für andere Gasunternehmen vereinfachen muss, damit eine vor über fünf Jahren angestrengte Untersuchung formal eingestellt wird.
Auslöser war eine Beschwerde der norwegischen Tochter des US-amerikanischen Ölunternehmens Marathon Group, Houston, Mitte der 90er Jahre, mehrere europäische Gasunternehmen würden ihr den Zugang zu deren Erdgasleitungen erschweren. Unter den Beklagten waren neben der Thyssengas auch die Essener Ruhrgas AG sowie die Gaz de France (GdF), Paris. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti übernahm den Fall v
Montag, 26.11.2001, 11:53 Uhr
Michael Pecka
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