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Das Europäische Gericht gab einer Klage der E-Control sowie zweier Übertragungsnetzbetreiber aus formalrechtlichen Gründen statt. Nun sind „vertiefende Analysen“ des Urteils angesagt.
Am 24. Oktober hob das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Entscheidung des Board of Appeal (BoA) der Regulierungsbehörden-Agentur Acer vom März 2017 bezüglich der Kapazitätsbewirtschaftung auf den deutsch-österreichischen Stromtransversalen auf.Das BoA hatte den Entschluss von Acer bestätigt, die Kapazitätsbewirtschaftung per 1. Oktober 2018 einzuführen. Dagegen klagten die österreic
Freitag, 25.10.2019, 11:21 Uhr
Klaus Fischer
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