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Käufer von BHKW können noch von einer steuerlichen Begünstigung profitieren, wenn ihr Aggregat bis Jahresende 2016 angeschafft oder hergestellt wurde.
Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines BHKW geändert. Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene ist ein BHKW seither grundsätzlich nicht mehr als selbstständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren, sondern wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Damit sei die Mög
Freitag, 26.02.2016, 09:28 Uhr
Michael Pecka
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