Die Europäische Kommission hat keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung beantragte Verlängerung der Mineralölsteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen.
Die Steuerentlastung für den in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten Brennstoff nach § 53 Energiesteuergesetz (EnStG) ist am 1. April vorläufig ausgesetzt worden, weil die Genehmigung der EU-Kommission für die als staatliche Beihilfe eingestufte Begünstigung ausgelaufen war. Nun hat powernews.org aus Branchenkreisen erfahren, dass die Brüsseler Kommission gegen den
Donnerstag, 18.10.2012, 10:06 Uhr
Jan Mühlstein
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