Ab nächstem Jahr soll beim Import und der Produktion von energieverbrauchenden Geräten stärker auf deren Effizienz geachtet werden. Den gesetzlichen Rahmen dafür gibt das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG), das am 7. März in Kraft getreten ist.
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2005/32/EU, die Ökodesign-Richtline, in deutsches Recht um. Sie erfasst alle Produkte, denen für die Nutzung Energie in Form von elektrischen Strom, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren Energiequellen zugeführt werden muss. Ausdrücklich ausgenommen sind aber Fahrzeuge. Das Ziel ist es, durch die Definition von Mindestanforderungen an diese G
Donnerstag, 13.03.2008, 15:32 Uhr
Armin Müller
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