Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der goldgas Stadtwerke GmbH untersagt, zur Kennzeichnung ihres Geschäftsbetriebs die Bezeichnung "Stadtwerke" zu verwenden.
Dies hat das Landgericht nach einer mündlichen Verhandlung (Urteil vom 29. Juli 2009, AZ 3 O 10286/08) entschieden. Im Dezember 2008 hatten die mittelfränkischen Richter bereits eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen, die dem Unternehmen die Nutzung des Begriffs untersagte. Nach Ansicht der Richter assoziieren die Verbraucher mit dem Begriff Stadtwerk ein Unternehmen mit m
Donnerstag, 13.08.2009, 13:24 Uhr
Andreas Kögler
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