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Energie & Management > Studien - So fördern die Länder die Akzeptanz von EE-Anlagen
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Studien

So fördern die Länder die Akzeptanz von EE-Anlagen

Vom Gesetz zur finanziellen Beteiligung bis hin zu „Windkümmerern“: Eine Analyse zeigt, wie unterschiedlich sich Bundesländer für die Akzeptanz von Wind- und Solarparks einsetzen.
Lärm und Infraschall, Befeuerung und Schattenwurf, Arten- und Naturschutz: So hoch die Zustimmung in der Bevölkerung zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen ist, so stark ist oft der Widerstand vor Ort, wo sich ein neuer Wind- oder Solarpark in die Landschaft fügen soll. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) beleuchtet jetzt in einem Hintergrundpapier, was die Bundesländer unternehmen, um die Akzeptanz für solche Projekte zu fördern. Den Ländern, so die Organisation, komme eine „Schlüsselrolle“ zu.

„Um die Gegnerinnen und Gegner zu überzeugen und die Vorteile der Projekte deutlich zu machen, sind politische und wirtschaftliche Teilhabe von entscheidender Bedeutung“, sagt AEE-Geschäftsführer Robert Brandt. „Hier können die Bundesländer flankierend zur Bundespolitik einiges bewegen und gestalten.“ Die Erhebung der AEE zeigt, dass einzelne Länder dies auf sehr unterschiedliche Weise tun. Die Maßnahmen reichten „von Dialog- und Konfliktschlichtungsformaten und Informationskampagnen bis hin zur wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger“.

Als probates Mittel sehen die Autoren vor allem die finanzielle Beteiligung. „Je stärker die Beteiligung lokaler Akteure an den Wertschöpfungsschritten ausgestaltet ist, umso mehr Wertschöpfung verbleibt in der Standortkommune“, so ihre Formel. In insgesamt sechs Bundesländern gibt es nach der Aufstellung der AEE Vorgaben zur finanziellen Beteiligung. In fünf laufen die Planungen dafür.

Pflicht zur finanziellen Beteiligung

Vorreiter ist demnach Mecklenburg-Vorpommern. Bereits im Jahr 2016 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Kommunen und Bürger beteiligt werden müssen. Firmen können den Gemeinden und Anwohnern im Umkreis von fünf Kilometern mindestens 20 Prozent der Anteile zum Kauf oder Ausgleichszahlungen aus den Stromerlösen anbieten. Alternativ kann eine Beteiligung über Sparbriefe, Festgeldanlagen oder einen verbilligten Stromtarif erfolgen.

Als weiteres Beispiel nennt die AEE das Land Brandenburg, wo seit 2019 das Windenergieanlagen-Abgabengesetz gilt. Die Betreiber müssen für jedes Windrad jährlich 10.000 Euro pro Jahr an die Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern zahlen. In Niedersachsen soll die „freiwillige Zahlung“ nach Paragraf 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verpflichtend werden, heißt es. Windparkbetreiber sollen pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Cent an die Kommune zahlen.

In Baden-Württemberg etwa gibt es Regelungen für Standorte in den landeseigenen Forsten, die Beteiligungen anreizen sollen. Anlagenbetreiber, die eine Beteiligung ermöglichen, erhalten im Falle ansonsten gleichwertiger Angebote von Wettbewerber den Zuschlag, berichtet die AEE. Hessen habe, um der Windkraft über Akzeptanzschwellen zu helfen, eine „Windenergiedividende“ eingeführt. Kommunen, innerhalb deren Gebietsgrenzen Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, bekommen vom Land 20 Prozent der Pachteinnahmen.
 
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Quelle: AEE


„Dialogformate“ und Öffentlichkeitsarbeit

Eine andere Idee verfolgt Rheinland-Pfalz, wie die Studie erkennen lässt. Es handle sich um das bislang das einzige Bundesland mit Solidarpakten. Das Modell: „Kommunen, auf deren Flächen Windenergieanlagen gebaut werden, zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen Fonds. Dieser wird an alle Kommunen verteilt, in deren Nähe und Sichtachsen sich die Windräder befinden.“

Auf „Dialogformate“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ setzt man in Bayern. Vor allem von den „Windkümmerern“ verspricht man sich im Freistaat, dass sie Vorbehalte gegen Windkraftanlagen abzubauen helfen. Diese „Kümmerer“ sollen Kommunen beraten und unterstützen. Der Kontakt zu Bürgern steht bei den Anstrengungen in Sachsen-Anhalt im Vordergrund. Dort hat man Servicestellen eingerichtet, die Bürgerenergieprojekte unterstützen und über erneuerbare Energien informieren.

Insgesamt sechs Bundesländer haben laut AEE aktuell „Dialogformate“ etabliert, acht betreiben gezielt Öffentlichkeit, um Konfliktherde verhindern.

Das AEE-Hintergrundpapier steht kostenfrei als Download bereit: Akzeptanzmaßnahmen in den Bundesländern

Freitag, 7.07.2023, 14:40 Uhr
Manfred Fischer
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So fördern die Länder die Akzeptanz von EE-Anlagen
Vom Gesetz zur finanziellen Beteiligung bis hin zu „Windkümmerern“: Eine Analyse zeigt, wie unterschiedlich sich Bundesländer für die Akzeptanz von Wind- und Solarparks einsetzen.
Lärm und Infraschall, Befeuerung und Schattenwurf, Arten- und Naturschutz: So hoch die Zustimmung in der Bevölkerung zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen ist, so stark ist oft der Widerstand vor Ort, wo sich ein neuer Wind- oder Solarpark in die Landschaft fügen soll. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) beleuchtet jetzt in einem Hintergrundpapier, was die Bundesländer unternehmen, um die Akzeptanz für solche Projekte zu fördern. Den Ländern, so die Organisation, komme eine „Schlüsselrolle“ zu.

„Um die Gegnerinnen und Gegner zu überzeugen und die Vorteile der Projekte deutlich zu machen, sind politische und wirtschaftliche Teilhabe von entscheidender Bedeutung“, sagt AEE-Geschäftsführer Robert Brandt. „Hier können die Bundesländer flankierend zur Bundespolitik einiges bewegen und gestalten.“ Die Erhebung der AEE zeigt, dass einzelne Länder dies auf sehr unterschiedliche Weise tun. Die Maßnahmen reichten „von Dialog- und Konfliktschlichtungsformaten und Informationskampagnen bis hin zur wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger“.

Als probates Mittel sehen die Autoren vor allem die finanzielle Beteiligung. „Je stärker die Beteiligung lokaler Akteure an den Wertschöpfungsschritten ausgestaltet ist, umso mehr Wertschöpfung verbleibt in der Standortkommune“, so ihre Formel. In insgesamt sechs Bundesländern gibt es nach der Aufstellung der AEE Vorgaben zur finanziellen Beteiligung. In fünf laufen die Planungen dafür.

Pflicht zur finanziellen Beteiligung

Vorreiter ist demnach Mecklenburg-Vorpommern. Bereits im Jahr 2016 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Kommunen und Bürger beteiligt werden müssen. Firmen können den Gemeinden und Anwohnern im Umkreis von fünf Kilometern mindestens 20 Prozent der Anteile zum Kauf oder Ausgleichszahlungen aus den Stromerlösen anbieten. Alternativ kann eine Beteiligung über Sparbriefe, Festgeldanlagen oder einen verbilligten Stromtarif erfolgen.

Als weiteres Beispiel nennt die AEE das Land Brandenburg, wo seit 2019 das Windenergieanlagen-Abgabengesetz gilt. Die Betreiber müssen für jedes Windrad jährlich 10.000 Euro pro Jahr an die Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern zahlen. In Niedersachsen soll die „freiwillige Zahlung“ nach Paragraf 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verpflichtend werden, heißt es. Windparkbetreiber sollen pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Cent an die Kommune zahlen.

In Baden-Württemberg etwa gibt es Regelungen für Standorte in den landeseigenen Forsten, die Beteiligungen anreizen sollen. Anlagenbetreiber, die eine Beteiligung ermöglichen, erhalten im Falle ansonsten gleichwertiger Angebote von Wettbewerber den Zuschlag, berichtet die AEE. Hessen habe, um der Windkraft über Akzeptanzschwellen zu helfen, eine „Windenergiedividende“ eingeführt. Kommunen, innerhalb deren Gebietsgrenzen Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, bekommen vom Land 20 Prozent der Pachteinnahmen.
 
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Quelle: AEE


„Dialogformate“ und Öffentlichkeitsarbeit

Eine andere Idee verfolgt Rheinland-Pfalz, wie die Studie erkennen lässt. Es handle sich um das bislang das einzige Bundesland mit Solidarpakten. Das Modell: „Kommunen, auf deren Flächen Windenergieanlagen gebaut werden, zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen Fonds. Dieser wird an alle Kommunen verteilt, in deren Nähe und Sichtachsen sich die Windräder befinden.“

Auf „Dialogformate“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ setzt man in Bayern. Vor allem von den „Windkümmerern“ verspricht man sich im Freistaat, dass sie Vorbehalte gegen Windkraftanlagen abzubauen helfen. Diese „Kümmerer“ sollen Kommunen beraten und unterstützen. Der Kontakt zu Bürgern steht bei den Anstrengungen in Sachsen-Anhalt im Vordergrund. Dort hat man Servicestellen eingerichtet, die Bürgerenergieprojekte unterstützen und über erneuerbare Energien informieren.

Insgesamt sechs Bundesländer haben laut AEE aktuell „Dialogformate“ etabliert, acht betreiben gezielt Öffentlichkeit, um Konfliktherde verhindern.

Das AEE-Hintergrundpapier steht kostenfrei als Download bereit: Akzeptanzmaßnahmen in den Bundesländern

Freitag, 7.07.2023, 14:40 Uhr
Manfred Fischer

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