Obwohl das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil die dreijährige Laufzeit eines Stromliefervertrags eines anderen Anbieters für nicht zulässig erklärte, gehen die Stadtwerke Neubrandenburg davon aus, dass die Kunden für eine möglichst lange Laufzeit ihres Liefervertrags zu einem günstigen Preis einkaufen möchten.
Die Stadtwerke bieten nach ihren Privatstrom-Verträgen jetzt auch Gas- und kombinierte Strom-/Gasliefervertäge mit einer Laufzeit bis maximal 32 Monaten an. Der Kunde könne sich aber auch für eine kürzere Laufzeit entscheiden, so der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Gerd zu Jeddeloh. Die Einführung des Produktes NB-Gas soll dies bestät
Donnerstag, 2.11.2000, 15:06 Uhr
Andreas Kögler
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