Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen den Bau und Betrieb des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad richtete, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Die Stadt hat nach Auffassung des Gerichts kein Recht, den Baubeschluss in Karlsruhe anzufechten. Die Verfassungsbeschwerde wurde "mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen", teilte das Bundesverfassungsgericht am 26. März in Karlsruhe mit."Auch wenn die Verfassungsbeschwerde nach der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Vollzug des Planfeststellungsbe
Donnerstag, 27.03.2008, 11:14 Uhr
Michael Pecka
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