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Ein Schiedsgericht in Wien hat entschieden, dass der russische Gazprom-Konzern seine Preiskonditionen für Gaslieferungen an die RWE AG rückwirkend anpassen muss.
In seinem abschließenden Schiedsspruch habe das Gericht RWE eine Rückerstattung von Zahlungen für den Zeitraum seit Mai 2010 zugesprochen und die Preisklausel des Vertrags auch unter Einführung einer Gasmarkt-Indexierung umgestellt, heißt es aus Essen. Diese Indexierung reflektiere nach Ansicht des Schiedsgerichts die relevanten Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Preisrevision im Mai 2010.
Donnerstag, 27.06.2013, 16:09 Uhr
Andreas Kögler
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