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Die Bundesregierung sieht Sorgen über die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch das geplante Freihandelsabkommen CETA mit Kanada als unbegründet an.
Rekommunalisierungen bleiben auch nach Inkrafttreten des zwischen der Europäischen Union und Kanada vorgesehenen Freihandelsabkommens CETA möglich. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Deutschland hat in CETA keine Verpflichtung übernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen w
Montag, 1.08.2016, 17:17 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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