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Energie & Management > Hintergrund - RechtEck: Und immer wieder Paragraph 315 BGB
Hintergrund

RechtEck: Und immer wieder Paragraph 315 BGB

Bisher wurden Gasversorger bei Gaspreisstreitigkeiten vor Gericht noch nie zur völligen Offenlegung der Kalkulation gezwungen, berichtet Stefan Wollschläger*.
Beim Amtsgericht Heilbronn mündete Anfang 2005 der Prozess eines Gasverbrauchers - der bekanntlich ein pensionierter Richter war - in einem vielbeachteten und auf § 315 BGB gestützten Urteil. Damit wurde die Unbilligkeit der Entgelte eines Gasversorgers festgestellt und es begann seitens der Kunden ein Ansturm auf die Unternehmen der Versorgungswirtschaft - quer durch alle Medien

Dienstag, 9.12.2008, 09:31 Uhr
Redaktion
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Bisher wurden Gasversorger bei Gaspreisstreitigkeiten vor Gericht noch nie zur völligen Offenlegung der Kalkulation gezwungen, berichtet Stefan Wollschläger*.
Beim Amtsgericht Heilbronn mündete Anfang 2005 der Prozess eines Gasverbrauchers - der bekanntlich ein pensionierter Richter war - in einem vielbeachteten und auf § 315 BGB gestützten Urteil. Damit wurde die Unbilligkeit der Entgelte eines Gasversorgers festgestellt und es begann seitens der Kunden ein Ansturm auf die Unternehmen der Versorgungswirtschaft - quer durch alle Medien

Dienstag, 9.12.2008, 09:31 Uhr
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