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Erstmals zum 30. Juni können Gasnetzbetreiber einen Antrag auf Gewährung eines Kapitalkostenaufschlags stellen. Die praktische Umsetzung und die Auswirkungen erläutert Stefan Missling*.
Nach der zum 17. September 2016 in Kraft getretenen Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) können Gasnetzbetreiber erstmalig zum 30. Juni 2017 einen Antrag auf Gewährung eines Kapitalkostenaufschlags stellen. Für Betreiber von Stromverteilernetzen ist dies erstmals in einem Jahr möglich.Dieser Aufschlag führt dazu, dass Netzbetreiber die Kapitalkosten von Investitionen, die nach
Dienstag, 6.06.2017, 14:41 Uhr
Redaktion
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