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Rudolf Böck, Meike Weichel und Andreas Fimpel* bewerten die neuen Vorschläge zum steuerlichen Querverbund bei kommunalen Betrieben.
Vielen kommunalen Schwimmbädern steht das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Bäderbetriebe lassen sich ohne Ergebnisverrechnung ihrer Verluste mit Gewinnen der Versorgungsbetriebe im steuerlichen Querverbund kaum finanzieren. Unter welchen Voraussetzungen diese Verrechnung aber überhaupt möglich ist, darüber macht sich die Finanzverwaltung nun bereits seit vier Jahren Gedanken. Zusammenfassend lä
Montag, 22.02.2016, 13:33 Uhr
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