Das OLG Bremen überprüft den Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur. Warum das nötig ist, erläutern Stefan Wollschläger und Regina Zorn*.
Der Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist bisher ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Netzbetreiber weiß genau, ob die in seinem Erlösobergrenzen-Bescheid ausgewiesenen Zahlen richtig sind oder nicht. Eine Einsichtnahme oder gar eine Überprüfung des Effizienzvergleichs hat die BNetzA bisher immer abgelehnt.
Nunmehr hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen am 2.
Montag, 26.09.2011, 11:35 Uhr
Redaktion
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