Quelle: E&M
Das Landgericht Hannover stellt die Praxis der EEG-Septemberbänder infrage. Erläuterungen von den Rechtsanwälten Jens Vollprecht und Marcel Dalibor*.
Ergeben sich im Rahmen der EEG-Jahresendabrechnung Differenzen zwischen den festgestellten Ist-Werten und den unterjährig weitergegebenen Strommengen, sind diese nach Auffassung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) durch eine Lieferung von Strommengen (EEG-Differenzmengen) auszugleichen. Eine Anspruchsgrundlage dafür fehlt jedoch.Netzbetreiber sind im Fall der Einspeisevergütung nicht nur v
Dienstag, 13.10.2026, 09:10 Uhr
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