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Energie & Management > Strom - Rechnungshof: EU überwacht Strombinnenmarkt mangelhaft
Quelle: Pixabay / Markus Distelrath
Strom

Rechnungshof: EU überwacht Strombinnenmarkt mangelhaft

Der Europäische Rechnungshof stellt den Liberalisierungsbemühungen der europäischen Institutionen in Sachen Strommarkt ein schlechtes Zeugnis aus. 
Auf dem Titelblatt des Sonderberichts „Integration des Elektrizitätsbinnenmarkt“ hat der Europäische Rechnungshof kurz und knapp, aber recht anschaulich die Schwächen desselben aufgezeigt: „Komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels“, so das Fazit der europäischen Überwachungsbehörde ECA zum EU-Strommarkt.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Regulierungsinstrumente der EU-Kommission die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarkts nicht fördern, sondern eher behindern. Die eingesetzten Instrumente „führten zu einer komplexen Rechtsstruktur von grenzüberschreitenden Handelsregeln und zu Verzögerungen bei der Umsetzung“. Schwächen im Governance-Rahmen der EU und ein unzureichender Überwachungsansatz durch die Kommission und ACER verhinderten die Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarkts. „Die Marktüberwachung war außerdem lückenhaft und konnte Marktmissbrauch und -manipulation nicht ausreichend aufdecken oder verhindern.“

Kritik an der EU-Regulierungsbehörde Acer

Vor allem die europäische Regulierungsagentur ACER kommt schlecht weg in dem Bericht. ACER ist bei der Umsetzung des Strombinnenmarktes dafür zuständig, dass die Vorschriften in den Mitgliedsstaaten und den Unternehmen operativ umgesetzt werden: „Die Überwachung durch ACER im Hinblick auf eine kohärente Umsetzung der Netzkodizes und der Leitlinien in den Mitgliedstaaten und die einschlägige Berichterstattung waren jedoch nicht ausreichend.“ 

Als Grund nennt der Bericht eine ganze Latte an Schwächen bei ACER: Mangel an Informationen und Daten, fehlende Folgemaßnahmen, das Fehlen einer Überwachungsstrategie, begrenzte Ressourcen und die unzureichende Koordinierung mit der Kommission.

Aber auch die EU-Kommission selbst bekommt Kritik: Ihr Regulierungsansatz habe den Verwaltungsaufwand, den Ressourcenbedarf und die Kosten für ACER und die nationalen Regulierungsbehörden sowie für die Netz- und Marktbetreiber „erheblich und unnötig erhöht“, schreiben die Prüfer.

Der Rechnungshof übt aber nicht nur Kritik, sondern macht konkrete Vorschläge, wie aus seiner Sicht die beschriebenen Mängel beseitigt werden können.

Der EU-Kommission wird dabei empfohlen:
  • den Regulierungsrahmen zu straffen
  • den Rahmen für die Überwachung der Netzleitlinien zu stärken
  • die Governance-Struktur von ACER zu verbessern
  • die einheitliche Anwendung von Sanktionen zu prüfen
Der Regulierungsagentur ACER wird empfohlen:
  • die Ressourcenzuweisung für die Überwachung der Leitlinien zu überprüfen
  • ihre Überwachung des Stromgroßhandelsmarkts zu verbessern
  • die Transparenz ihrer Arbeit und die Rechenschaftslegung zu verbessern
Hintergrund für den Bericht ist das Ziel der EU, einen Strombinnenmarkt in Europa zu schaffen. Die Maßnahmen sollen die Energiepreise stabil halten und eine sichere Versorgung gewährleisten, während gleichzeitig der ökologische Wandel unterstützt wird. Die Liberalisierung wurde im Jahr 1996 begonnen. Ursprünglich war geplant gewesen, den Strombinnenmarkt bis 2014 zu vollenden.

Die aktuelle Energiekrise habe jedoch gezeigt, dass die Großhandelspreise in den EU-Ländern erheblich voneinander abweichen. Zudem seien sind die Endkundenpreise immer noch von nationalen Steuern und Netzentgelten abhängig und würden nicht durch den Wettbewerb bestimmt, wie die Rechnungsprüfer hervorheben.

Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes „Integration des Elektrizitätsbinnenmarktes“ kann auf der Internetseite des ECA auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden.

Freitag, 3.02.2023, 16:22 Uhr
Stefan Sagmeister
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Strom
Rechnungshof: EU überwacht Strombinnenmarkt mangelhaft
Der Europäische Rechnungshof stellt den Liberalisierungsbemühungen der europäischen Institutionen in Sachen Strommarkt ein schlechtes Zeugnis aus. 
Auf dem Titelblatt des Sonderberichts „Integration des Elektrizitätsbinnenmarkt“ hat der Europäische Rechnungshof kurz und knapp, aber recht anschaulich die Schwächen desselben aufgezeigt: „Komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels“, so das Fazit der europäischen Überwachungsbehörde ECA zum EU-Strommarkt.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Regulierungsinstrumente der EU-Kommission die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarkts nicht fördern, sondern eher behindern. Die eingesetzten Instrumente „führten zu einer komplexen Rechtsstruktur von grenzüberschreitenden Handelsregeln und zu Verzögerungen bei der Umsetzung“. Schwächen im Governance-Rahmen der EU und ein unzureichender Überwachungsansatz durch die Kommission und ACER verhinderten die Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarkts. „Die Marktüberwachung war außerdem lückenhaft und konnte Marktmissbrauch und -manipulation nicht ausreichend aufdecken oder verhindern.“

Kritik an der EU-Regulierungsbehörde Acer

Vor allem die europäische Regulierungsagentur ACER kommt schlecht weg in dem Bericht. ACER ist bei der Umsetzung des Strombinnenmarktes dafür zuständig, dass die Vorschriften in den Mitgliedsstaaten und den Unternehmen operativ umgesetzt werden: „Die Überwachung durch ACER im Hinblick auf eine kohärente Umsetzung der Netzkodizes und der Leitlinien in den Mitgliedstaaten und die einschlägige Berichterstattung waren jedoch nicht ausreichend.“ 

Als Grund nennt der Bericht eine ganze Latte an Schwächen bei ACER: Mangel an Informationen und Daten, fehlende Folgemaßnahmen, das Fehlen einer Überwachungsstrategie, begrenzte Ressourcen und die unzureichende Koordinierung mit der Kommission.

Aber auch die EU-Kommission selbst bekommt Kritik: Ihr Regulierungsansatz habe den Verwaltungsaufwand, den Ressourcenbedarf und die Kosten für ACER und die nationalen Regulierungsbehörden sowie für die Netz- und Marktbetreiber „erheblich und unnötig erhöht“, schreiben die Prüfer.

Der Rechnungshof übt aber nicht nur Kritik, sondern macht konkrete Vorschläge, wie aus seiner Sicht die beschriebenen Mängel beseitigt werden können.

Der EU-Kommission wird dabei empfohlen:
  • den Regulierungsrahmen zu straffen
  • den Rahmen für die Überwachung der Netzleitlinien zu stärken
  • die Governance-Struktur von ACER zu verbessern
  • die einheitliche Anwendung von Sanktionen zu prüfen
Der Regulierungsagentur ACER wird empfohlen:
  • die Ressourcenzuweisung für die Überwachung der Leitlinien zu überprüfen
  • ihre Überwachung des Stromgroßhandelsmarkts zu verbessern
  • die Transparenz ihrer Arbeit und die Rechenschaftslegung zu verbessern
Hintergrund für den Bericht ist das Ziel der EU, einen Strombinnenmarkt in Europa zu schaffen. Die Maßnahmen sollen die Energiepreise stabil halten und eine sichere Versorgung gewährleisten, während gleichzeitig der ökologische Wandel unterstützt wird. Die Liberalisierung wurde im Jahr 1996 begonnen. Ursprünglich war geplant gewesen, den Strombinnenmarkt bis 2014 zu vollenden.

Die aktuelle Energiekrise habe jedoch gezeigt, dass die Großhandelspreise in den EU-Ländern erheblich voneinander abweichen. Zudem seien sind die Endkundenpreise immer noch von nationalen Steuern und Netzentgelten abhängig und würden nicht durch den Wettbewerb bestimmt, wie die Rechnungsprüfer hervorheben.

Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes „Integration des Elektrizitätsbinnenmarktes“ kann auf der Internetseite des ECA auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden.

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Stefan Sagmeister

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