Quelle: Jonas Rosenberger
Im Sinne von Wettbewerb und Preistransparenz sind längst EU-Vorschriften zur Preisauszeichnung in Kraft. Indes: die Bußgelder bis zu 100.000 Euro lassen sich nicht vollstrecken.
Mit einem nur vier Artikel umfassenden Gesetz will die Bundesregierung vor allem eine Sanktionierungslücke im Preisauszeichnungsrecht für Fahrstrom schließen. Denn seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vorigen Mai ist das Preisauszeichnungsrecht für Tankstellen und Ladepunkte europaweit einheitlich geregelt.Allei
Freitag, 15.05.2026, 14:49 Uhr
Georg Eble
© 2026 Energie & Management GmbH