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Energie & Management > Stromnetz - Pilotbetrieb zum Redispatch 2.0 hat sich nicht bewährt
Quelle: Shutterstock
Stromnetz

Pilotbetrieb zum Redispatch 2.0 hat sich nicht bewährt

Der bilanzielle Ausgleich im Verteilnetz in den Regelzonen von 50 Hertz und Amprion im Rahmen des Redispatch 2.0 war ein Test. Dieser wird nun nicht fortgeführt.
50 Hertz und Amprion haben der Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass "aufgrund wiederholter und erheblicher Abweichungen in der Systembilanz ein Weiterbetrieb der Pilotprojekte aus Gründen der Systemsicherheit nicht mehr vertretbar sei“, schreibt die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Ab dem 1. August werde das Pilotprojekt vorerst eingestellt.

Grundsätzlich ändere sich am Redispatch 2.0 nichts, heißt es vonseiten der Betroffenen. Am 1. Oktober 2021 trat die Reglung in Kraft. Damit soll die zunehmend schwankende Stromeinspeisung aus Ökostromanlagen besser in das Stromnetz integriert werden und auch kleinere Anlagen müssen seither einen Beitrag zur Ausregelung des Stromnetzes leisten. So müssen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die mittels Smart Meter gesteuert werden können, für das Redispatch 2.0 zur Verfügung stehen. Für das Redispatch selbst ist der Netzbetreiber zuständig.

Wie die Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz betonten, werde das Redispatch 2.0 mit den direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Erneuerbaren-Energien-Anlagen unverändert fortgesetzt. Das mache „gegenwärtig den bei weitem überwiegenden Anteil der Redispatch 2.0-Maßnahmen aus“, so ein Sprecher von 50 Hertz.

Übertragungsnetzbetreiber waren generell skeptisch

Mit der Einführung wollten die Beteiligten auch den bilanziellen Ausgleich durch die Verteilnetzbetreiber ausprobieren. Das hat nicht funktioniert und wird nun aufgegeben. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten schon zuvor kein gutes Gefühl bei der Sache. Einer flächendeckenden Umsetzung eines bilanziellen Ausgleichs standen nach ihrer Einschätzung hohe Risiken für die Systemsicherheit entgegen. Sie lehnten das ab und plädierten für das Pilotprojekt.

Das sei das Wesen eines Pilotprojektes, „damit wir am Ende Kenntnis sammeln und Erfahrungen daraus ziehen können“, sagte ein Sprecher von 50 Hertz. Beim Betrieb seien Defizite beim bilanziellen Ausgleich erkennbar geworden, was einem zuverlässigen Netzbetrieb entgegensteht. Das mach „eine grundlegende Anpassung und Weiterentwicklung der vorhandenen Prozesse notwendig“. Vergleichbar äußert sich auch die Bundesnetzagentur: 50 Hertz und Amprion hätten mitgeteilt, dass aus Gründen der Systemsicherheit die Fortführung des Pilotprojekts so nicht mehr vertretbar sei.

Die Bundesnetzagentur will nun mit den beteiligten Netzbetreibern die einzelnen Pilotprojekte auswerten. Die Erkenntnisse sollen dann in Vorschläge für das weitere Vorgehen beim bilanziellen Ausgleich in Verteilernetzen einfließen. Die meisten Verteilernetzbetreiber wenden bislang die sogenannte BDEW-Übergangslösung an, wonach statt eines bilanziellen Ausgleichs ein finanzieller Aufwendungsersatz an den Bilanzkreisverantwortlichen gezahlt wird.

Mittwoch, 12.07.2023, 14:39 Uhr
Stefan Sagmeister
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Pilotbetrieb zum Redispatch 2.0 hat sich nicht bewährt
Der bilanzielle Ausgleich im Verteilnetz in den Regelzonen von 50 Hertz und Amprion im Rahmen des Redispatch 2.0 war ein Test. Dieser wird nun nicht fortgeführt.
50 Hertz und Amprion haben der Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass "aufgrund wiederholter und erheblicher Abweichungen in der Systembilanz ein Weiterbetrieb der Pilotprojekte aus Gründen der Systemsicherheit nicht mehr vertretbar sei“, schreibt die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Ab dem 1. August werde das Pilotprojekt vorerst eingestellt.

Grundsätzlich ändere sich am Redispatch 2.0 nichts, heißt es vonseiten der Betroffenen. Am 1. Oktober 2021 trat die Reglung in Kraft. Damit soll die zunehmend schwankende Stromeinspeisung aus Ökostromanlagen besser in das Stromnetz integriert werden und auch kleinere Anlagen müssen seither einen Beitrag zur Ausregelung des Stromnetzes leisten. So müssen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die mittels Smart Meter gesteuert werden können, für das Redispatch 2.0 zur Verfügung stehen. Für das Redispatch selbst ist der Netzbetreiber zuständig.

Wie die Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz betonten, werde das Redispatch 2.0 mit den direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Erneuerbaren-Energien-Anlagen unverändert fortgesetzt. Das mache „gegenwärtig den bei weitem überwiegenden Anteil der Redispatch 2.0-Maßnahmen aus“, so ein Sprecher von 50 Hertz.

Übertragungsnetzbetreiber waren generell skeptisch

Mit der Einführung wollten die Beteiligten auch den bilanziellen Ausgleich durch die Verteilnetzbetreiber ausprobieren. Das hat nicht funktioniert und wird nun aufgegeben. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten schon zuvor kein gutes Gefühl bei der Sache. Einer flächendeckenden Umsetzung eines bilanziellen Ausgleichs standen nach ihrer Einschätzung hohe Risiken für die Systemsicherheit entgegen. Sie lehnten das ab und plädierten für das Pilotprojekt.

Das sei das Wesen eines Pilotprojektes, „damit wir am Ende Kenntnis sammeln und Erfahrungen daraus ziehen können“, sagte ein Sprecher von 50 Hertz. Beim Betrieb seien Defizite beim bilanziellen Ausgleich erkennbar geworden, was einem zuverlässigen Netzbetrieb entgegensteht. Das mach „eine grundlegende Anpassung und Weiterentwicklung der vorhandenen Prozesse notwendig“. Vergleichbar äußert sich auch die Bundesnetzagentur: 50 Hertz und Amprion hätten mitgeteilt, dass aus Gründen der Systemsicherheit die Fortführung des Pilotprojekts so nicht mehr vertretbar sei.

Die Bundesnetzagentur will nun mit den beteiligten Netzbetreibern die einzelnen Pilotprojekte auswerten. Die Erkenntnisse sollen dann in Vorschläge für das weitere Vorgehen beim bilanziellen Ausgleich in Verteilernetzen einfließen. Die meisten Verteilernetzbetreiber wenden bislang die sogenannte BDEW-Übergangslösung an, wonach statt eines bilanziellen Ausgleichs ein finanzieller Aufwendungsersatz an den Bilanzkreisverantwortlichen gezahlt wird.

Mittwoch, 12.07.2023, 14:39 Uhr
Stefan Sagmeister

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