Der Bundestag hat am 26. Oktober das Gewerbesteuer-Splitting - das bislang nur für Windkraftanlagen galt - auf Photovoltaikanlagen ausgeweitet.
Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Betreiber der Solarstromanlage ansässig ist. Ab 2013 sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen auf die Standortgemeinde und 30 Prozent auf die Betreibergemeinde entfallen, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Da der Gesetzgeber jedoch eine Übergangszeit von zehn Jahren vorsieht, wird die neue Regelu
Montag, 29.10.2012, 16:01 Uhr
Michael Pecka
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