Firmensitz der Stadtwerke Neubrandenburg. Quelle: Neu.sw
Das Oberlandesgericht Rostock hat einer Unterlassungsklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg stattgegeben. Die bisherige Preisformel für Fernwärme darf nicht mehr verwendet werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat am 22. Juli einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Stadtwerke Neubrandenburg GmbH („Neu.sw“) stattgegeben. Das kommunale Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern darf die bisher verwendete Formel zur Berechnung der Fernwärmepreise n
Freitag, 24.07.2026, 11:52 Uhr
Susanne Harmsen
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