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Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen nichtig.
Das hat der 3. Kartellsenat am 6. März entschieden und deshalb die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur aufgehoben. Der Senat unter Vorsitz von Richter Wiegand Laubenstein sah im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. Das EnWG erlaube in seiner geltenden Fassung nur die Berechn
Mittwoch, 6.03.2013, 16:25 Uhr
Kai Eckert
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