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Energie & Management > Gastbeitrag - Offshore-Windbranche fordert Kurswechsel bei Ausschreibungen
Quelle: E&M
Gastbeitrag

Offshore-Windbranche fordert Kurswechsel bei Ausschreibungen

Die Auftragslücke belastet die Lieferkette von Offshore-Windprojekten. Für bestehende und künftige Projekte braucht es schnell mehr Sicherheit, so *Korbinian Ott vom BWO.
Für eine schnelle Klärung der Zukunft bereits bezuschlagter Offshore-Windprojekte und einen verlässlicheren Rahmen für künftige Ausschreibungen plädiert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO). Denn: Für die Lieferkette sind Zuschläge erst belastbar, wenn daraus Investitionsentscheidungen und Aufträge werden. Produktionskapazitäten für Fundamente, Turbinen, Kabel und weitere Großkomponenten werden Jahre im Voraus geplant. Das Gleiche gilt für Häfen, Installationsschiffe und maritime Dienstleistungen.

Bei Projekten aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025 mit bis zu rund 16 Gigawatt steht die finale Investitionsentscheidung noch aus, dahinter steht ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro. Entscheidend ist, wann daraus tatsächlich Aufträge werden – aktuell klafft hier eine erhebliche Auftragslücke, die Investitionsentscheidungen in der gesamten Lieferkette blockiert.
Das alte Ausschreibungsdesign war zu riskant

Die heutige Unsicherheit hat auch mit dem bisherigen Auktionsdesign zu tun. Die milliardenschweren Gebote beruhen auf Zukunftsannahmen über bis zu zehn Jahre bis zur Inbetriebnahme und eine Projektlaufzeit von bis zu 35 Jahren.

Über einen solchen Zeitraum besteht ein erhebliches Risiko, dass Annahmen zu Strompreisen, Zinsen, Kosten oder Netzanschluss nicht eintreffen. Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen, kann ein bezuschlagtes Projekt seine wirtschaftliche Grundlage verlieren – mit ausbleibenden Aufträgen für die Lieferkette. Dieses Risiko darf sich nicht wiederholen.

Um die Unsicherheit auf der Einnahmenseite zu reduzieren, braucht es einen zweiseitigen Contract-for-Difference (CfD): Er sichert Einnahmen über die Laufzeit ab, während Übergewinne staatlich abgeschöpft werden – indexiert an die relevanten Kostenentwicklungen.

Das im Regierungsentwurf vorgesehene Zweistufenmodell ist deshalb kritisch: Zunächst wird geprüft, ob ein Projekt vollständig marktlich realisiert werden kann, erst danach greift der CfD – die bisherige Risikologik bleibt damit im System. Deutschland sollte künftige Offshore-Flächen deshalb direkt über ein CfD-only-Modell vergeben, bei dem Unternehmen weiter um den niedrigsten notwendigen Absicherungspreis konkurrieren.

Ebenso wichtig wie Erlössicherheit ist die Qualität der Zuschlagskriterien selbst. Preis allein darf nicht länger entscheidend sein: Nichtpreisliche Kriterien wie der CO2-Fußabdruck der Fertigung und des Transports sollten so ausgestaltet werden, dass Kapazitäten mit höheren Emissionen und niedrigeren Standards keinen strukturellen Preisvorteil behalten.

Für bestehende Zuschläge braucht es jetzt Klarheit

Für bereits vergebene Flächen braucht es zusätzlich eine einmalige, freiwillige und klar konditionierte Rückgabeoption für Zuschläge aus 2023 bis 2025 ohne finale Investitionsentscheidung. Eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gibt dem BWO-Vorschlag vom Mai dieses Jahres grundsätzlich grünes Licht, sofern die beihilferechtlichen Fragen sauber gelöst werden.

Zurückgegebene Flächen sollten schnell erneut ausgeschrieben werden, ohne Teilnahme des bisherigen Zuschlagsinhabers – für Hersteller zählt dabei jeder gewonnene Monat, da Kapazitäten lange im Voraus disponiert werden müssen.

Zuschläge müssen zu Aufträgen werden

Die WindSeeG-Novelle sollte zwei Aufgaben lösen: für die bestehenden 16 Gigawatt schnelle Klarheit, für neue Flächen ein Design mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Rückgabeoption, CfD-only, Indexierung und nichtpreisliche Kriterien schaffen dafür die Grundlage und stärken die Nachfrage entlang der gesamten Lieferkette - und damit die industrielle Wertschöpfung in Europa.

Die europäische Industrie hat sich auf „Made in Europe“ vorbereitet: Allein die europäischen Fundamenthersteller haben bereits mehr als 1,3 Milliarden Euro in ihre Kapazitäten investiert. Damit diese Investitionen wirken, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und ein echtes Level-Playing-Field mit vergleichbaren Anforderungen an Material, Umwelt, Arbeitsschutz und staatliche Unterstützung.

Für Hersteller zählt am Ende, dass aus Ausbaupfaden konkrete Projekte und aus Zuschlägen konkrete Made-in-Europe-Aufträge werden, die die Auftragslücke schließen. Genau daran sollte sich das neue WindSeeG messen lassen.

*Korbinian Ott ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Windenergie Offshore und kaufmännischer Geschäftsführer von Steelwind Nordenham.

 
Korbinian Ott
Quelle: BWO


 

Montag, 21.09.2026, 12:26 Uhr
Redaktion
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Offshore-Windbranche fordert Kurswechsel bei Ausschreibungen
Die Auftragslücke belastet die Lieferkette von Offshore-Windprojekten. Für bestehende und künftige Projekte braucht es schnell mehr Sicherheit, so *Korbinian Ott vom BWO.
Für eine schnelle Klärung der Zukunft bereits bezuschlagter Offshore-Windprojekte und einen verlässlicheren Rahmen für künftige Ausschreibungen plädiert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO). Denn: Für die Lieferkette sind Zuschläge erst belastbar, wenn daraus Investitionsentscheidungen und Aufträge werden. Produktionskapazitäten für Fundamente, Turbinen, Kabel und weitere Großkomponenten werden Jahre im Voraus geplant. Das Gleiche gilt für Häfen, Installationsschiffe und maritime Dienstleistungen.

Bei Projekten aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025 mit bis zu rund 16 Gigawatt steht die finale Investitionsentscheidung noch aus, dahinter steht ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro. Entscheidend ist, wann daraus tatsächlich Aufträge werden – aktuell klafft hier eine erhebliche Auftragslücke, die Investitionsentscheidungen in der gesamten Lieferkette blockiert.
Das alte Ausschreibungsdesign war zu riskant

Die heutige Unsicherheit hat auch mit dem bisherigen Auktionsdesign zu tun. Die milliardenschweren Gebote beruhen auf Zukunftsannahmen über bis zu zehn Jahre bis zur Inbetriebnahme und eine Projektlaufzeit von bis zu 35 Jahren.

Über einen solchen Zeitraum besteht ein erhebliches Risiko, dass Annahmen zu Strompreisen, Zinsen, Kosten oder Netzanschluss nicht eintreffen. Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen, kann ein bezuschlagtes Projekt seine wirtschaftliche Grundlage verlieren – mit ausbleibenden Aufträgen für die Lieferkette. Dieses Risiko darf sich nicht wiederholen.

Um die Unsicherheit auf der Einnahmenseite zu reduzieren, braucht es einen zweiseitigen Contract-for-Difference (CfD): Er sichert Einnahmen über die Laufzeit ab, während Übergewinne staatlich abgeschöpft werden – indexiert an die relevanten Kostenentwicklungen.

Das im Regierungsentwurf vorgesehene Zweistufenmodell ist deshalb kritisch: Zunächst wird geprüft, ob ein Projekt vollständig marktlich realisiert werden kann, erst danach greift der CfD – die bisherige Risikologik bleibt damit im System. Deutschland sollte künftige Offshore-Flächen deshalb direkt über ein CfD-only-Modell vergeben, bei dem Unternehmen weiter um den niedrigsten notwendigen Absicherungspreis konkurrieren.

Ebenso wichtig wie Erlössicherheit ist die Qualität der Zuschlagskriterien selbst. Preis allein darf nicht länger entscheidend sein: Nichtpreisliche Kriterien wie der CO2-Fußabdruck der Fertigung und des Transports sollten so ausgestaltet werden, dass Kapazitäten mit höheren Emissionen und niedrigeren Standards keinen strukturellen Preisvorteil behalten.

Für bestehende Zuschläge braucht es jetzt Klarheit

Für bereits vergebene Flächen braucht es zusätzlich eine einmalige, freiwillige und klar konditionierte Rückgabeoption für Zuschläge aus 2023 bis 2025 ohne finale Investitionsentscheidung. Eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gibt dem BWO-Vorschlag vom Mai dieses Jahres grundsätzlich grünes Licht, sofern die beihilferechtlichen Fragen sauber gelöst werden.

Zurückgegebene Flächen sollten schnell erneut ausgeschrieben werden, ohne Teilnahme des bisherigen Zuschlagsinhabers – für Hersteller zählt dabei jeder gewonnene Monat, da Kapazitäten lange im Voraus disponiert werden müssen.

Zuschläge müssen zu Aufträgen werden

Die WindSeeG-Novelle sollte zwei Aufgaben lösen: für die bestehenden 16 Gigawatt schnelle Klarheit, für neue Flächen ein Design mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Rückgabeoption, CfD-only, Indexierung und nichtpreisliche Kriterien schaffen dafür die Grundlage und stärken die Nachfrage entlang der gesamten Lieferkette - und damit die industrielle Wertschöpfung in Europa.

Die europäische Industrie hat sich auf „Made in Europe“ vorbereitet: Allein die europäischen Fundamenthersteller haben bereits mehr als 1,3 Milliarden Euro in ihre Kapazitäten investiert. Damit diese Investitionen wirken, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und ein echtes Level-Playing-Field mit vergleichbaren Anforderungen an Material, Umwelt, Arbeitsschutz und staatliche Unterstützung.

Für Hersteller zählt am Ende, dass aus Ausbaupfaden konkrete Projekte und aus Zuschlägen konkrete Made-in-Europe-Aufträge werden, die die Auftragslücke schließen. Genau daran sollte sich das neue WindSeeG messen lassen.

*Korbinian Ott ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Windenergie Offshore und kaufmännischer Geschäftsführer von Steelwind Nordenham.

 
Korbinian Ott
Quelle: BWO


 

Montag, 21.09.2026, 12:26 Uhr
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