Der österreichische Ministerrat hat das Energieversorgungs-Sicherheitsgesetz 2006 beschlossen – ein ganzes Maßnahmenbündel, um vor allem Gas- und Stromleitungen effizienter und den Wettbewerb transparenter zu machen sowie im Krisenfall koordiniert handeln zu können.
Investoren können künftig einen Teil einer Pipeline exklusiv nutzen und sich langfristig Tarifeinnahmen sichern – eine wesentliche Voraussetzung für den Bau der Nabucco-Pipeline. Nicht genutzte Erdgasleitungs-Kapazitäten müssen dagegen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Verpflichtend wird auch eine langfristige Netzausbauplanung in Form eines Masterplans durch den Regelzonenführer. Di
Freitag, 7.04.2006, 08:41 Uhr
Markus Zwettler
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