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Für umstrittene Einschränkungen beim Ausbau der Windenergie bekommt die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Gegenwind aus der Justiz.
(DPA) Nach einem im September 2017 verabschiedeten Erlass sollen Windräder künftig einen Mindestabstand von 1 500 Metern zu Wohngebieten halten und nicht mehr in Wäldern gebaut werden dürfen. "Das ist reine Symbol-Politik", sagte Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am Oberverwal
Freitag, 23.02.2018, 08:20 Uhr
dpa
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