Die Zusagen der Ruhrgas gegenüber der EU-Kommission im so genannten Marathonverfahren lesen sich wie Eckpunkte des künftigen deutschen Gasnetzzugangsmodells und gehen wie das aktuelle Modell für die Ferngasebene Forderungen nach Reduzierung der Regelzonen, Vereinfachung des Netzzugangs und Senkung der Bilanzierungskosten nicht an, resümiert Dr. Stefanie Neveling* in ihrem Beitrag über den Abschluss des Marathonverfahrens.
Die Europäische Kommission hat am 30. April bekanntgegeben, im Marathonverfahren zu einer Einigung mit Gaz de France (GdF) und Ruhrgas gekommen zu sein. Diese Einigung fällt in die Zeit der Bemühungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Entwicklung einer Netzzugangsverordnung und dürfte bereits die wesentlichen Eckpunkte des neuen deutschen Netzzugangsmodells festlegen.Das Marathonver
Freitag, 11.06.2004, 17:23 Uhr
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