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Das Landeskabinett in Düsseldorf beschließt für den Bau neuer Windturbinen einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung, obgleich rechtlich weniger zulässig ist.
Wie bei der schwarz-gelben Regierungskoalition nicht anders zu erwarten gewesen ist, wird das Land Nordrhein-Westfalen künftig auf einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und neu zu bauenden Windturbinen bestehen. Daraus verständigte sich das Kabinett unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu Beginn dieser Woche. Dabei hätte es nach einer zwischen der Bundesregierung und d
Dienstag, 22.12.2020, 14:34 Uhr
Ralf Köpke
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