Bild: Fotolia.com, kreatik
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Klage der beiden Gazprom-Töchter Nord Stream und der Nord Stream 2 gegen die Änderung der europäischen Gasrichtlinie zurückgewiesen.
Mit der Änderung, auf die sich Ministerrat und Europäisches Parlament vor einem Jahr verständigt hatten, werden Gasfernleitungen mit Drittstaaten der europäischen Gesetzgebung unterworfen. Sie gilt auf dem Teil der Leitung, der innerhalb des EU-Territoriums verläuft. Importleitungen unterlagen bislang alleine den bilateral vereinbarten Vorschriften. Die Änderung der Gasrichtlinie war vor allem auf
Montag, 25.05.2020, 12:25 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH