Das Landes- und Handelsgericht Wiener Neustadt hat Klagen hat gegen die Übernahme des Wasserversorgers Nösiwag durch den Stromversorger EVN abgewiesen.
Geklagt hatte der Verbund als Aktionär der EVN sowie der Interessenverband für Anleger (IVA). Sie wollten die Kapitalerhöhung, die die EVN im Januar 2001 beschlossen hatte, um die Nösiwag zu kaufen, für nichtig erklären lassen, da sie die Angemessenheit des Kaufpreises anzweifelten. Jetzt hat das Gericht die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom Januar bestätigt. Die Übernah
Freitag, 10.08.2001, 16:41 Uhr
Angelika Riedel
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