Das Land Niedersachsen muss an die Erdgas und Erdöl GmbH (BEB), Hannover, über 2,5 Mrd. DM an Förderzins zurückzahlen.
Das Berliner Bundesverwaltungsgericht bestätigte heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 1999, dass es für die gezahlten Abgaben der BEB an Niedersachsen keine Rechtsgrundlage gab. Niedersachsen sei nicht befugt gewesen, den Förderzins und die –abgaben von 1980 bis 1988 zu erheben, urteilten die Bundesverwaltungsrichter. Nach dem deutsch-niederländischen Abkommen hä
Dienstag, 4.12.2001, 14:51 Uhr
Michael Pecka
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