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Energie & Management > Politik - Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft

Monatelang wurde erbittert darüber gestritten − nun tritt das neue Gebäudeenergiegesetz zu Jahresbeginn in Kraft und mit ihm auch die kommunale Wärmeplanung.
Kurz vor dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes gibt es nun auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung. Allerdings reißt die Kritik nicht ab. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
 

Dreh- und Angelpunkt ist kommunale Wärmeplanung

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. 

Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Bis 2030 sollen außerdem bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 dann 100 Prozent.

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen − lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Kurz vor Jahresende herrscht nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.

Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.

Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen. Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten.

Boom bei neuen Gasheizungen

Das lange Gezerre um das GEG hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. In diesem Jahr haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft − die Branche steuert auf einen Rekord zu. Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: „Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.“

Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien im Gebäude. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei allerdings eine „kommunikative Katastrophe“ gewesen.

Von Anfang an gab es heftige Kritik am Gesetz: Es beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben, bevorzuge die Wärmepumpe, überfordere viele Eigentümer finanziell und trage zu großer Verunsicherung bei. Beim Ampel-Koalitionspartner FDP wollen viele eigentlich lieber auf ein anderes Instrument setzen: nämlich eine Steigerung des CO2-Preises als Anreiz für einen Heizungstausch.

Freitag, 29.12.2023, 12:29 Uhr
dpa / Heidi Roider
Energie & Management > Politik - Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik
Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft
Monatelang wurde erbittert darüber gestritten − nun tritt das neue Gebäudeenergiegesetz zu Jahresbeginn in Kraft und mit ihm auch die kommunale Wärmeplanung.
Kurz vor dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes gibt es nun auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung. Allerdings reißt die Kritik nicht ab. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
 

Dreh- und Angelpunkt ist kommunale Wärmeplanung

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. 

Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Bis 2030 sollen außerdem bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 dann 100 Prozent.

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen − lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Kurz vor Jahresende herrscht nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.

Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.

Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen. Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten.

Boom bei neuen Gasheizungen

Das lange Gezerre um das GEG hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. In diesem Jahr haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft − die Branche steuert auf einen Rekord zu. Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: „Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.“

Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien im Gebäude. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei allerdings eine „kommunikative Katastrophe“ gewesen.

Von Anfang an gab es heftige Kritik am Gesetz: Es beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben, bevorzuge die Wärmepumpe, überfordere viele Eigentümer finanziell und trage zu großer Verunsicherung bei. Beim Ampel-Koalitionspartner FDP wollen viele eigentlich lieber auf ein anderes Instrument setzen: nämlich eine Steigerung des CO2-Preises als Anreiz für einen Heizungstausch.

Freitag, 29.12.2023, 12:29 Uhr
dpa / Heidi Roider

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