Strengere Grenzwerte für den Schwefelgehalt von schwerem und leichtem Heizöl beschloss das Bundeskabinett: Bei schwerem Heizöl darf der maximale Schwefelgehalt ab 2003 nur noch 1,00 Gewichtsprozent betragen, der Grenzwert für leichtes Heizöl wird ab 2008 auf 0,1 Gewichtsprozent halbiert.
Die in einer Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelte Verschärfung setzt eine entsprechende EU-Richtlinie von 1999 in nationales Recht um, mit der EU-weit eine erhebliche Verminderung der Schwefeldioxidemissionen erreicht werden soll. Bei einem Jahresverbrauch von 34 Mio t leichtem Heizöl in Deutschland führt d
Freitag, 15.12.2000, 09:30 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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