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Die Bundesnetzagentur hat die Einführung zusätzlicher Viertelstundenprodukte am Regelleistungsmarkt genehmigt. Das ergibt sich aus einem Beschluss der Behörde.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Vorschlag der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) genehmigt, zusätzliche Viertelstundenprodukte für die Sekundärregelung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) einzuführen. aFRR und mFRR sind zwei Segmente des Regelenergiemarktes, der dem kurzfristigen Ausregeln des Stromsystems dient. Ziel des Vorschlags ist, die Integration erneuerbarer Energien und anderer Flex
Mittwoch, 12.11.2025, 12:08 Uhr
Heidi Roider
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