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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Nachhaltiger Umgang mit Batterien anvisiert
Quelle: Shutterstock / Roman Zaiets
Elektrofahrzeuge

Nachhaltiger Umgang mit Batterien anvisiert

Die Bundesregierung will die Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Batterien erweitern und die Sammelmengen erhöhen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Batterieverordnung der EU umgesetzt werden soll. Sie soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für den nachhaltigen Umgang mit Batterien über den gesamten Lebenszyklus in der EU schaffen und ist seit Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht. Allerdings gibt es Übergangsregelungen und Umsetzungsspielräume für die Mitgliedsstaaten. Sie sollen mit einem Bundesgesetz genutzt werden.

Der Vorschlag des BMWK betrifft den Einsatz gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe wie Schwermetalle, das Design und die Kennzeichnung von Batterien sowie Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das geltende Batteriegesetz (BattG) ab August 2025 ablösen. Es knüpfe dabei an die bestehenden Strukturen an, heißt es in einer Mitteilung des BMWK. Ziel sei es, die Strukturen, die sich im Bereich der Entsorgung von Batterien bewährt hätten, zu erhalten und weiterzuentwickeln.
 
 
„Die erfolgreiche Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern oder ähnliches sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig.“

Das BattDG soll die Rückgabemöglichkeiten für die Verbraucher erweitern. Sie könnten in Zukunft auch ausgediente Batterien von E-Bikes und E-Scootern bei den kommunalen Werkstoffhöfen zurückgeben. Die Zahl der Sammelstellen soll erhöht werden. Das BMWK rechnet damit, dass die Sammelmengen dadurch steigen. Das nationale Sammelziel bleibt mit 50 Prozent zunächst erhalten. Für die gesamte EU gilt ab 2027 ein Sammelziel von 63 Prozent.

Der Gesetzentwurf legt außerdem Zuständigkeiten und Befugnisse für die Bewirtschaftung und Konformität von Altbatterien, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und zur Beschränkung bestimmter Stoffe fest. Dabei wird im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf die bisherigen Vorgaben des BattG zurückgegriffen. Im Bereich der Konformität sollen die Länder zuständige Behörden einrichten. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten Rohstofflieferketten (DEKSOR) übernehmen.

Montag, 13.05.2024, 12:30 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Nachhaltiger Umgang mit Batterien anvisiert
Quelle: Shutterstock / Roman Zaiets
Elektrofahrzeuge
Nachhaltiger Umgang mit Batterien anvisiert
Die Bundesregierung will die Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Batterien erweitern und die Sammelmengen erhöhen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Batterieverordnung der EU umgesetzt werden soll. Sie soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für den nachhaltigen Umgang mit Batterien über den gesamten Lebenszyklus in der EU schaffen und ist seit Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht. Allerdings gibt es Übergangsregelungen und Umsetzungsspielräume für die Mitgliedsstaaten. Sie sollen mit einem Bundesgesetz genutzt werden.

Der Vorschlag des BMWK betrifft den Einsatz gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe wie Schwermetalle, das Design und die Kennzeichnung von Batterien sowie Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das geltende Batteriegesetz (BattG) ab August 2025 ablösen. Es knüpfe dabei an die bestehenden Strukturen an, heißt es in einer Mitteilung des BMWK. Ziel sei es, die Strukturen, die sich im Bereich der Entsorgung von Batterien bewährt hätten, zu erhalten und weiterzuentwickeln.
 
 
„Die erfolgreiche Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern oder ähnliches sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig.“

Das BattDG soll die Rückgabemöglichkeiten für die Verbraucher erweitern. Sie könnten in Zukunft auch ausgediente Batterien von E-Bikes und E-Scootern bei den kommunalen Werkstoffhöfen zurückgeben. Die Zahl der Sammelstellen soll erhöht werden. Das BMWK rechnet damit, dass die Sammelmengen dadurch steigen. Das nationale Sammelziel bleibt mit 50 Prozent zunächst erhalten. Für die gesamte EU gilt ab 2027 ein Sammelziel von 63 Prozent.

Der Gesetzentwurf legt außerdem Zuständigkeiten und Befugnisse für die Bewirtschaftung und Konformität von Altbatterien, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und zur Beschränkung bestimmter Stoffe fest. Dabei wird im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf die bisherigen Vorgaben des BattG zurückgegriffen. Im Bereich der Konformität sollen die Länder zuständige Behörden einrichten. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten Rohstofflieferketten (DEKSOR) übernehmen.

Montag, 13.05.2024, 12:30 Uhr
Tom Weingärtner

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