Die Liberalisierung des Energiesektors hat bislang in der Nutzung der Strom- und Gasnetze noch nicht so recht gegriffen, immer noch bleibt der Netzzugang für neue Energieanbieter erschwert. Ob die eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netzbetrieb für mehr Wettbewerb sorgen kann, darüber sprach E&M mit dem Tübinger Kartellrechtler und früherem Leiter der Monopolkommission, Prof. Dr. Wernhard Möschel.
E&M: Herr Professor Möschel, die EU-Kommission wirbt in ihrem jüngst vorgestellten Energiepaket für die Eigentumsentflechtung von Produktion und Netzbetrieb. Das organisatorische „Unbundling“ von Netzbetrieb und Vertrieb hat in Deutschland längst stattgefunden. Wozu bedarf es noch der eigentumsrechtlichen Trennung von Netz und Kraftwerken?Möschel:
Freitag, 26.01.2007, 15:24 Uhr
Heidrun Rothweiler
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