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Redispatch-Einsätze von Kraftwerken zur Sicherung der Stromnetzstabilität in Deutschland müssen künftig besser honoriert werden. Das hat der der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 28. April entschieden.
Das OLG Düsseldorf hat aufgrund von 25 Beschwerden von Kraftwerksbetreibern zwei Beschlüsse der Bundesnetzagentur aufgehoben, mit denen der Einsatz und die Kostenerstattung für stromnetzstabilisierende Kraftwerkseinsätze geregelt werden sollten. Unter den klagenden Kraftwerksbetreibern befinden sich nach Auskunft des OLG Düsseldorf unter anderem Vattenfall, RWE, Eon, Trianel, die Stadtwerke Hannov
Dienstag, 28.04.2015, 16:16 Uhr
Heidi Roider
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