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Beim Marktanreizprogramm (MAP) hat es zum Jahresanfang Änderungen gegeben. Dies betrifft die Antragstellung, zudem werden wieder mehr Anlagen gefördert.
Seit 1. Januar 2018 ist der Antrag auf eine Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Bis zum 30. September 2018 gi
Montag, 29.01.2018, 10:50 Uhr
Heidi Roider
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